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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Taiwan kommt!

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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Taiwan-Deutschland

Aktuell: Das DBA Taiwan-Deutschland ist in Kraft getreten.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Taiwan würde Deutschen, die hier leben, eine Menge Umstände ersparen. Und Taiwanern in Deutschland wohl auch.

Natürlich stand auch in diesem Fall Deutschlands unselige „Ein-China-Politik“ einer schnellen Lösung im Weg, denn solche Abkommen werden normalerweise auf völkerrechtlicher Ebene abgeschlossen.

Auch die Schweiz musste dieses Jahr in die Trickkiste greifen, um eine Lösung zu finden.

Geschichte des DBA Taiwan-Deutschland

Das Thema steht in Berlin schon lange auf der Tagesordnung. So forderte 2002 die FDP-Fraktion ein Doppelbesteuerungsabkommen. Und auf eine Anfrage von Taiwan freundlich gesinnten Grünen-Abgeordneten teilte das Auswärtige Amt 2008 mit (PDF):

Die Bundesregierung führt mit Taiwan Verhandlungen über eine Vermeidung der Doppelbesteuerung. Die Verhandlungen gestalten sich auch deshalb zeitaufwändiger als vergleichbare Verhandlungsprozesse, weil die Bundesregierung ihrer Ein-China-Politik Rechnung zu tragen hat. (…) Wann es genau zu einem Abschluss der Verhandlungen kommt, ist deshalb nicht absehbar.

Das Warten hat offenbar bald ein Ende. Aus sicherer Quelle in Berlin wurde mir mitgeteilt:

Mittlerweile liegt der Vertragstext zu einem Abkommen mit Taiwan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen als abgestimmter Entwurf vor. Im Hinblick auf das besondere Verhältnis zu Taiwan wird dieses Abkommen nicht als völkerrechtlicher Vertrag abgeschlossen werden. Das Abkommen wird von den Leitern des Deutschen Instituts in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet werden. Dies entspricht den Verfahren, die andere westliche Staaten im Verhältnis zu Taiwan praktizieren, z.B. Niederlande, Großbritannien und Belgien. Damit wird die innerstaatliche Umsetzung nicht, wie für völkerrechtliche Vereinbarungen vorgesehen, auf Art. 59 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) gestützt werden. Die innerstaatliche Umsetzung soll vielmehr auf der Grundlage von Art. 105, 108 Absatz 5 GG im Rahmen eines nationalen Steuergesetz erfolgen. Das Doppelbesteuerungsabkommen soll noch in diesem Jahr unterzeichnet werden und dann 2012 in Kraft treten.

Na, das sind doch mal gute Nachrichten!

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Klaus Bardenhagen

Klaus Bardenhagen

Comments

Eine Antwort

  1. Na, da wirds aber auch Zeit. Das war vielleicht eine schwere Geburt! Mit manchen anderen EU-Ländern gibt es ja schon seit Jahren Doppelbesteuerungsabk. Wenn es mich nicht täuscht, sind das GB, Niederlande und Schweden. Und wie Du schreibst inzwischen also auch (außerhalb der EU) die Schweiz.

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